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Holzhandwerk - Berufe
Fachkunde - Holzbearbeiter (§66 BBiG/§42m HwO)
Holzbearbeiter (§66 BBiG/§42m HwO) - Allgemein / Grundlagen
Beschichten und Behandeln von Oberflächen (für Holzbearbeiter)
Grundfertigkeiten und -kenntnisse der Holzbearbeitung und Holzverarbeitung (für Holzbearbeiter)
Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse der Metall-, Kunststoff- und Glasbe- und verarbeitung (für Holzbearbeiter)
Herstellen von lösbaren Holzverbindungen sowie Verbindungen unter Verwendung von Klebern, Nägeln und Schrauben (für Holzbearbeiter)
Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen sowie Verwenden von Hilfsstoffen (für Holzbearbeiter)
Schärfen von Werkzeugen sowie Bedienen und Warten von Maschinen und Vorrichtungen (für Holzbearbeiter)