Häufige Fragen: Dozenten, Lehrer und Ausbilder

Aufträge bekommen

Sobald Sie Ihre Unterrichtsthemen eingetragen haben, erhalten Sie passende Auftragsangebote.

Die tatsächliche Auftragsübernahme klären Sie direkt mit dem Auftraggeber ab.

Wichtig: Damit Sie ein Auftraggeber tatsächlich beauftragt, muss Ihr Profil aussagekräftig sein.
Beachten Sie unbedingt den nächsten Punkt “Wie bekomme ich mehr Aufträge”.

Pflegen Sie Ihr vollständiges und aussagekräftiges Dozenten-Profil.

Die Mindestanforderungen sind: Kontaktdaten, Foto, Ausbildung, Unterrichtsreferenzen und evtl. Kurz-Lebenslauf.

Tragen Sie Ihr angemessenes Mindesthonorar ein.

  • Kontaktdaten: Geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Sorgen Sie dafür, dass Sie hierüber auch tatsächlich erreichbar sind und antworten.
  • Foto: Hinterlegen Sie ein passendes professionelles Foto. Keine Urlaubs-Selfies oder Ähnliches.
  • Themen: Tragen Sie alle Unterrichtsthemen ein. Die Unterrichtsthemen sind das wichtigste Auswahlkriterium bei dozentenpool24.
  • Ausbildung: Geben Sie die für Ihre Dozententätigkeit relevanten Ausbildungen ein. Weitere Ausbildungen können Sie angeben – müssen es aber nicht.
  • Unterrichtsreferenzen: Geben Sie die für Ihre Dozenten-Tätigkeit relevanten Unterrichts-Referenzen ein. Weitere Unterrichts-Referenzen können Sie angeben – müssen Sie aber nicht.
  • Lebenslauf: Geben Sie die für Ihre Dozententätigkeit relevanten Zeiträume im Lebenslauf ein. Weitere Zeiträume können Sie angeben, müssen es aber nicht.

Prüfen Sie:

  • Erfülle ich die benötigten Anforderungen (Thema, Niveau, Erfahrungen, Zertifizierungen)?
  • Ist der Auftrag für mich finanziell oder aus anderen Gründen interessant?

Bei Interesse:

  • Loggen Sie sich ein.
  • Lassen Sie sich den Auftraggeber anzeigen.
  • Falls noch nicht geschehen, schließen Sie den Rahmenvertrag ab.
  • Melden Sie sich unverzüglich beim Auftraggeber und klären alle weiteren Details ab
  • Wenn Sie sich einigen konnten, vereinbaren Sie den Unterrichtsvertrag.

Prüfen Sie:

  • Wie wichtig sind die nicht passenden Details voraussichtlich?
  • Wie weit liegen Ihre Möglichkeiten von den Anforderungen entfernt?

Wenn Sie der Meinung sind, dass es vielleicht doch passen könnte, schreiben Sie in das vorgesehene Formularfeld eine „Info an Auftraggeber“ und lassen Sie sich den Auftraggeber anzeigen.

Falls es keine anderen 100%ig passenden Dozenten gibt, kommen Sie vielleicht zum Einsatz.

Für folgende Beispiele könnte es sich lohnen:

  • Bei langfristigen Aufträgen können Sie einzelne Termine nicht abdecken – den Großteil aber schon.
  • Eine =>kleine<= Honorarerhöhung ist nötig.
  • Angemessene Terminverschiebungen, wenn es sich um spezielle Themen für eine kleine Gruppe handelt.
  • Andere Ausbildungen oder Zertifizierungen als gefordert, wenn diese inhaltlich (fast) gleichwertig sind.

Für folgende Beispiele macht eine Rückmeldung keinen Sinn:

  • Honorarerhöhungen oder Terminverschiebungen, wenn dies im Auftrag ausgeschlossen ist.
  • Große Honorarerhöhungen.
  • Fehlende Ausbildungen oder Zertifizierungen wenn diese als zwingend notwendig angegeben sind.

Nach der Vermittlung

Nachdem Sie sich den Auftraggeber angezeigt haben:

  • Kontaktieren Sie den Auftraggeber unverzüglich. Sie sind nicht der einzige Dozent der Interesse an einem Auftrag hat.
  • Klären Sie die weiteren Details (Inhalt, Organisation oder andere Punkte) mit dem Auftraggeber ab. Manchmal ist ein Vorstellungsgespräch notwendig.
  • Wenn Sie den Zuschlag erhalten haben, führen Sie den Auftrag durch.
    Wenn Sie den Zuschlag für den Auftrag nicht erhalten haben, kommen Sie eventuell später oder für einen anderen Auftrag in Frage.
    Der Auftraggeber hat jetzt Ihre Kontaktdaten und Dozenten-Profil. Bei Bedarf kann er Sie direkt kontaktieren.
  • Nach Auftragsende oder jeweils monatlich stellen Sie Ihre Rechnung und tragen die Einsatzzeiten bei dozentenpool24 ein.

Gehen Sie in Ihre Vorgangsverwaltung Anfragen.

Wählen Sie die Details der Anfrage.

Sie dürfen beliebige Aufträge bei vermittelten Auftraggebern selbst akquirieren. Sie müssen die Aufträge aber mitteilen.

Wenn Sie solche Folgeaufträge pünktlich (60 Tage nach Auftragsbeginn) mitteilen, erhalten Sie Folgeauftragsrabatt.
Anstatt 10% zahlen Sie nur 7%.

Sie dürfen bei jedem vermittelten Auftraggeber ein Arbeitsverhältnis eingehen. Es ist unerheblich, wie die Bezeichnung lautet (feste Arbeit, sozialversicherungspflichtige Anstellung, Minijob oder Ähnliches).

Während des Kundenschutzes sind Arbeitsverhältnisse provisionspflichtig. Die Provision ist abhängig von der Version Ihres Vertrages.
Die Versionsnummer steht ganz oben im Vertrag.

Rahmenvertrag Version RV2.2

  • (abgeschlossen bis 03.12.2017)
  • Arbeitsverhältnisse sind im Vertrag nicht einzeln geregelt und es gelten die gleichen Bedingungen wie für vermittelte Aufträge.
  • Provision: 10% des Bruttogehaltes zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Dauer: Gesamter vermittelter Auftrag.
  • Siehe hierzu aber die neue Handhabung des RV2.2

Rahmenvertrag Version RV2.3

  • (abgeschlossen nach 03.12.2017)
  • Provision: 5% des Bruttogehaltes zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Dauer: Maximal 12 Monate nach dem Vermittlungszeitpunkt, auch bei längeren Arbeitsverhältnissen.

Rahmenvertrag Version RV2.2 – neue Handhabung

  • (Handhabung nach 03.12.2017)
  • Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis pünktlich mitteilen (bis spätestens 75 Tage nach Monatsende) und die Provision pünktlich zahlen,
    berechnen wir nur 5% des Bruttogehaltes zuzüglich Umsatzsteuer für maximal 12 Monate nach dem Vermittlungszeitpunkt.

Tragen Sie den Auftraggeber in die Liste gesperrter Bildungsträger ein.
Sie erhalten keine weiteren Auftragsanfragen von diesem Auftraggeber und der Kundenschutz läuft aus.

Die Kundenschutz-Regelung für Neukunden sehen Sie im aktuellen Rahmenvertrag § 3.
Ältere Rahmenverträge können davon abweichen. Prüfen Sie Ihren persönlichen Rahmenvertrag.

ACHTUNG: Nutzen Sie die Sperrliste nur, wenn Sie hundertprozentig sicher sind, dass der Auftraggeber immer nur Sie für einen neuen Auftrag direkt anfragt.
Sie schließen sich sonst von lukrativen Aufträgen aus.

Glücklicherweise passiert dies heute generell nur noch selten.

Wenn es doch einmal vorkommt, fragen Sie nach dem Grund.
Folgende Gründe können erfahrungsgemäß auftreten:

  • Der Auftraggeber hat in der Auftrags-Info zusätzliche Hinweise zum (variablen) Honorar angegeben.
    Das dozentenpool24-Vermittlungssystem zeigt dem Dozenten aber nur ein konkretes Honorar an. Lesen Sie die Auftragsanfrage nochmal sorgfältig.
  • Es sind weniger Schulungsteilnehmer als geplant.
  • Der Auftraggeber hat sich bei der Honorargestaltung oder bei der Honorareingabe geirrt.
  • Der Auftraggeber hat einen billigeren Dozenten gefunden und will den Preis drücken.
  • Der Auftraggeber ist unseriös.

Entscheiden Sie, ob Sie den Auftrag annehmen oder nicht.

Wenn Sie einen unseriösen Eindruck haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Auftraggeber mit wiederholt unseriösen Angeboten werden gesperrt.

Nicht aus jeder Auftragsanfrage wird ein Auftrag.

Warten Sie auf die nächste Auftragsanfrage.

Kosten & Organisatorisches

Ihre Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich.

Sie zahlen keine Grundgebühr oder laufenden Kosten.

Die reine Vermittlung ohne Auftragsübernahme ist kostenlos.

Nur für tatsächlich durchgeführte und bezahlte Aufträge fällt Provision an.

10% zzgl. USt. für Aufträge, die direkt durch dozentenpool24 vermittelt wurden.

7% zzgl. USt. für Aufträge, die aufgrund einer anderen Auftragsvermittlung bei dozentenpool24 entstanden sind.

5% zzgl. USt. des Bruttogehalts für Arbeitsverhältnisse.

Nein. Sie können sich völlig unverbindlich anmelden und dozentenpool24 testen.

Wenn Sie die Kontaktdaten eines konkreten Auftraggebers sehen wollen.

Unsere Kundendaten sind das Kapital von dozentenpool24.

Wir stellen Ihnen diese Kundendaten zur Verfügung, damit Sie Aufträge durchführen und Geld verdienen können.

Damit wir dabei auch Geld verdienen, zahlen Sie für einen bestimmten Zeitraum Provion an dozentenpool24.

Dieser bestimmte Zeitraum ist der Kundenschutz. Lesen Sie hierzu auch “Wie wird der Kundenschutz berechnet?”.

Der Kundenschutz gilt jeweils mindestens

  • 12 Monate nach einer Vermittlung
  • 12 Monate nach Ende eines vermittelten Auftrages

Durch Folgeaufträge verlängert sich der Kundenschutz um weitere 12 Monate nach Ende des Folgeauftrages.
Allein durch Folgeaufträge verlängert sich der Kundenschutz aber auf maximal 24 Monate nach der letzten Vermittlung.

Beispiel 1

  • Am 01.01.2017 vermittelt dozentenpool24 Sie für einen Auftrag an den Bildungsträger “Bildung für alle GmbH”.
  • Sie führen den vermittelten Auftrag aber nicht durch.

=> Kundenschutz 01.01.2017-31.12.2017
31.12.2017: 12 Monate nach Vermittlung

Beispiel 2

  • Am 01.01.2017 vermittelt dozentenpool24 Sie für einen Auftrag an den Bildungsträger “Bildung für alle GmbH”.
  • Der vermittelte Auftrag wird vom 01.03.2017-15.03.2017 durchgeführt.

=> Kundenschutz 01.01.2017-14.03.2018
14.03.2018: 12 Monate nach Ende des vermittelten Auftrages

Beispiel 3

  • Am 01.01.2017 vermittelt dozentenpool24 Sie für einen Auftrag an den Bildungsträger “Bildung für alle GmbH”.
  • Der vermittelte Auftrag wird vom 01.03.2017-15.03.2017 durchgeführt.
  • Nach dem vermittelten Auftrag fragt Sie der Bildungsträger für einen Folgeauftrag (nicht direkt von dozentenpool24 vermittelt) selbst an.
    Sie führen den Folgeauftrag vom 01.08.2017-15.08.2017 durch.

=> Kundenschutz 01.01.2017-14.08.2018
14.08.2018: 12 Monate nach Ende des letzten Folgeauftrages

Beispiel 4

  • Am 01.01.2017 vermittelt dozentenpool24 Sie für einen Auftrag an den Bildungsträger “Bildung für alle GmbH”.
  • Der vermittelte Auftrag wird vom 01.03.2017-15.03.2017 durchgeführt.
  • Nach dem vermittelten Auftrag fragt Sie der Bildungsträger für einen Folgeauftrag (nicht direkt von dozentenpool24 vermittelt) selbst an.
    Sie führen den Folgeauftrag vom 01.08.2017-15.08.2017 durch.
  • Ab 01.09.2017 bis 31.12.2020 führen Sie jeden Monate diverse weitere Folgeaufträge durch.

=> Kundenschutz 01.01.2017-31.12.2018
31.12.2018: Folgeaufträge verlängern den Kundenschutz auf maximal 24 Monate nach der Vermittlung.

Sie können den Vertrag jederzeit ohne Angabe eines Grundes formlos per Brief, FAX oder E-Mail kündigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden dann von uns gelöscht.

Geben Sie bei der Kündigung an:

  • Vorname und Nachname
  • Kunden-ID
  • Kündigungsdatum oder ab sofort

Kündigung per Brief oder FAX

Unterschreiben Sie die Kündigung.

Kündigung per E-Mail

Aus Sicherheitsgründen muss die E-Mail vom E-Mail-Account stammen, der bei dozentenpool24 gespeichert ist.

Mustertext Kündigung

Ich, Klaus Mustermann (Kunden-ID D12345), kündige meinen Vertrag mit dozentenpool24 ab sofort.

Kundenschutz

Durch eine Kündigung erlischt der Kundenschutz nicht sofort, sondern läuft aus. Beachten Sie den Punkt “Wie wird der Kundenschutz berechnet?”

Kein Vertrag abgeschlossen?

Wenn Sie noch keinen Vertrag abgeschlossenhaben, können Sie Ihren Account jederzeit ohne Angabe eines Grundes deaktivieren.
Ihre personenbezogenen Daten werden dann von uns gelöscht.

Schreiben Sie hierzu eine formlose E-Mail, Brief oder FAX.
Geben Sie dabei an:

  • Vorname und Nachname
  • Kunden-ID
  • Deaktivierungsdatum oder ab sofort

E-Mail:
service.dozent@dozentenpool24.de

Brief:
dozentenpool24
Wullenweberstraße 6
10555 Berlin

FAX:
+49 (30) 39 100 801

Textmuster

Ich, Klaus Mustermann (Kunden-ID D12345), deaktiviere meinen Account bei dozentenpool24 ab sofort.
Löschen Sie bitte alle meine personenbezogenen Daten.

Vertrag abgeschlossen?

Wenn Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie den Vertrag kündigen. Siehe hierzu “Wie kündige ich den Vertrag?”

Wenn Sie Ihren Account deaktivieren oder den Vertrag kündigen,werden Ihre personenbezogenen Daten von uns gelöscht.

Ihre Kunden-ID besteht aus einem “D” für Dozent und einer Zahl.

Beispiel: D123456

Ihre Kunden-ID wird Ihnen direkt nach der Registrierung angezeigt.

Kunden-ID vergessen?

Fragen Sie uns.
service.dozent@dozentenpool24.de
+49 (30) 39 100 80

Probleme mit Auftraggebern

Auftraggeber sagen vereinbarte Aufträge manchmal ab. Was können oder sollten Sie als Dozent tun?

Prüfen Sie:

  • War der Auftrag tatsächlich vereinbart oder waren es noch unverbindliche Verhandlungen und Detailklärungen?
  • Erfolgte die Vereinbarung schriftlich oder mündlich? Rechtlich ist das egal. Verträge können schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
    Mündliche Verträge lassen sich aber schwerer beweisen und werden manchmal „auf die Schnelle“, ohne hundertprozentige Sicherheit vereinbart.
    Auch Missverständnisse passieren bei mündlichen Verträgen schneller.
    Darum: Verträge immer schriftlich vereinbaren!
  • Wie ist der Vertrag formuliert? Sind Ausstiegsklauseln vorhanden? Wurden die Bedingungen für die Ausstiegsklauseln (zum Beispiel Fristen) eingehalten?
    Sind die Ausstiegsklauseln rechtlich einwandfrei?
  • Wie kurzfristig hat der Auftraggeber abgesagt? Haben Sie genug Zeit, einen anderen Auftrag zu finden, oder haben Sie einen Verdienstausfall?
  • Wie ist Ihr generelles Verhältnis zum Auftraggeber?
  • Arbeiten Sie schon lange und regelmäßig zusammen oder ist dies der erste Auftrag?
  • Wollen Sie mit diesem Auftraggeber zukünftig weiter zusammen arbeiten?

Nutzen Sie folgende Möglichkeiten und Stufen. Nicht jede Stufe ist sinnvoll.

  • Gar nichts tun und weitermachen, als sei nichts passiert.
  • Dem Auftraggeber klar machen, dass es für Sie ein Problem ist, wenn er Aufträge absagt. Ansonsten aber nichts machen.
  • Sich beim Auftraggeber sehr deutlich beschweren. Ansonsten aber nichts machen.
  • Mit dem Auftraggeber im guten Ton einen Kompromiss aushandeln. Dies kann ein finanzieller Ausgleich für den Ausfall sein, die Zusage anderer Aufträge oder andere Vergünstigungen.
  • Dem Auftraggeber klar machen, dass Verträge einzuhalten sind und Sie auf den Auftrag sowie die Zahlung des Honorars bestehen.
  • Den Rechtsweg beschreiten. Wenn Sie durch die Absage einen nachweisbaren Schaden haben, ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig. Hier empfehlen wir mindestens eine Beratung durch einen Anwalt.

Je energischer Sie vorgehen, desto mehr leidet die Beziehung zum Auftraggeber. Lassen Sie sich aber nicht alles gefallen.

Sie müssen abwägen und entscheiden, was Sie tun.

Für eine erfolgreiche Schulung brauchen Sie ein bestimmtes Schulungsumfeld. Je nach Schulung einen Schulungsraum, Computer, Projektor, Geräte, Verbrauchsmaterialien usw.

Prüfen Sie:

  • Waren die Zusagen verbindlich?
  • Was hat der Auftraggeber zugesagt?
  • Wurden bereits vergleichbare Schulungen in diesem Schulungsumfeld durchgeführt?
  • Können Sie die Schulung in diesem Schulungsumfeld erfolgreich durchführen? Überhaupt nicht, schwierig, vielleicht, wahrscheinlich, sicher.
  • Wer ist der Ansprechpartner vor Ort? Ist er erreichbar?
  • Wie reagieren die Teilnehmer?

Als Dozent gehört es zu Ihren Aufgaben zu prüfen, ob das Schulungsumfeld den Anforderungen entspricht. Falls nicht, teilen Sie es dem zuständigen Ansprechpartner mit.

Der Auftraggeber hat selbst ein Interesse an einer guten Schulungsdurchführung und wird die Probleme beheben wollen.

Sie könnten die Schulungsdurchführung ablehnen. Abgesehen von Sicherheitsproblemen oder nicht eingehaltenen Vorschriften, können Sie das im Streitfall aber schwer begründen.

Probleme während der Schulung fallen auf den Dozenten zurück – egal ob er Schuld hat. Versuchen Sie zusammen mit dem Auftraggeber die Probleme zu beheben. Natürlich nur soweit möglich und Ihnen zumutbar.

Falls die Probleme dennoch nicht behoben werden können, Augen zu und durch.

Manchmal kommt es zu Zahlungsverzögerungen.

Prüfen Sie:

  • Habe ich überhaupt eine Rechnung gestellt?
  • Hat der Auftraggeber die Rechnung sicher erhalten?
  • Entspricht die Rechnung der notwendigen rechtlichen Form?
  • Gibt es besondere Abrechnungs-Formulare beim Bildungsträger?
  • Ist der Zahlungstermin auf der Rechnung überschritten?
  • Ist der Zahlungstermin im vereinbarten Vertrag überschritten?
  • Wie ist Ihr generelles Verhältnis zum Auftraggeber?
  • Arbeiten Sie schon lange und regelmäßig zusammen oder ist dies der erste Auftrag?
  • Wollen Sie mit diesem Auftraggeber zukünftig weiter zusammen arbeiten?

Nutzen Sie folgende Möglichkeiten und Stufen. Nicht jede Stufe ist sinnvoll.

  • Abwarten: Warten Sie noch etwas ab. Um eine bis zwei Wochen verspätete Zahlungen sind nicht ungewöhnlich.
  • Mündliche Mahnung: Rufen Sie an oder gehen Sie hin. Auch eine mündliche Mahnung ist eine Mahnung.
    Die Wirkung kann höher sein als eine schriftliche Mahnung. Der Nachweis ist aber schwieriger.
  • Schriftliche Mahnung: Schicken Sie eine Mahnung per Brief. Grundlegende Infos zu Mahnungen finden Sie im Wikipedia-Artikel Mahnung.
    Tipps & konkrete Vorlagen finden Sie bei einer Internetsuche, zum Beispiel mit „Mahnung erstellen“.
  • Anwaltsmahnung: Beauftragen Sie einen Anwalt mit einer Anwaltsmahnung. Hierbei entstehen Kosten, die der rückständige Schuldner zahlt – wenn er zahlungsfähig ist.
  • Gerichtlicher Mahnbescheid: Beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid. Entweder selbst online (geringe Gerichtskosten) oder über einen Anwalt (Gerichtskosten + Anwaltskosten) beantragen.
    Die Kosten trägt der Schuldner.
  • Gerichtsklage: Verklagen Sie den Schuldner. Wenn der Auftraggeber dem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht ist die Gerichtsklage die nächste Stufe.
    Hierbei entstehen weitere Kosten, die der Schuldner zahlt, wenn Sie gewinnen und der Schuldner zahlungsfähig ist.
    Anwaltszwang besteht normalerweise erst ab 5.000 EUR. Wir empfehlen aber mindestens eine Anwaltsberatung.

Je energischer Sie vorgehen, desto mehr leidet die Beziehung zum Auftraggeber. Lassen Sie sich aber nicht alles gefallen.

Sie müssen abwägen und entscheiden, was Sie tun.

Wenn Sie Probleme mit einem Auftraggeber hatten und keine Auftragsanfragen mehr von ihm erhalten wollen, sperren Sie ihn.

Tragen Sie den Auftraggeber in die Liste gesperrter Bildungsträger ein.

Sie können jeden Auftraggeber sperren. Ein Grund ist nicht nötig.

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