Freiberuflicher Dozent werden – ein Ratgeber zur Dozententätigkeit

Zusammenfassung

Wer freiberuflicher Dozent werden will, sollte einige Voraussetzungen für eine solche Lehrtätigkeit erfüllen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten eine Dozententätigkeit bietet, was man beachten sollte und welche Qualifikationen man mitbringen muss.

Steuern, Sozialversicherungen und Scheinselbständigkeit werden angesprochen. Über Bewerbungen und Auftrags-Akquise wird informiert.

Auch der Einstieg als nebenberuflicher Dozent oder bereits im Studium wird erklärt.

Was ist ein Dozent?

Dozenten sind Fachleute, die Wissen, Fertigkeiten oder Fähigkeiten vermitteln. Auch Lehrende an Universitäten werden als Dozenten bezeichnet, um die soll es hier aber nicht gehen.

Dieser Ratgeber eignet sich für Dozentinnen oder Dozenten, die bei freien Bildungsträgern, Berufs- oder Wirtschaftsakademien, Volkshochschulen und ähnlichen Institutionen unterrichten.

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Kennzeichnend für die Dozententätigkeit ist, dass der Unterricht meist in Kursform, als Seminar, Workshop oder Fortbildung zeitlich begrenzt stattfindet.

Das schließt nicht aus, dass man auch als Dozent eine Festanstellung bei einem Träger finden kann und dort fortlaufend Kurse in seinem Fachgebiet gibt. Bei einer großen Institution ist das möglich, für die meisten Dozenten aber die Ausnahme. Im Allgemeinen arbeiten Dozenten freiberuflich.

Wer als Dozent seinen Lebensunterhalt verdient, ist meist darauf angewiesen, mit mehreren Anbietern zusammenzuarbeiten. Dafür ist es auch hilfreich, sich auf Internetportalen wie “dozentenpool24” anzumelden. Einige Dozenten bauen mit einem attraktiven Angebot auch ein eigenes Kursprogramm auf und sind so gleichzeitig Anbieter und Dozent.

Dozent werden ist eine individuelle Entscheidung

Warum wird jemand Dozent? Am Anfang aller Überlegungen bei der Entscheidung für eine Berufslaufbahn als Dozent, steht die fachliche Eignung. Sind Sie ein echter Profi in Ihrem Fachgebiet? Dann erfüllen Sie bereits die erste Voraussetzung.

In eine Dozententätigkeit können Sie sehr gut eigene Interessen und Stärken einbringen. Stichwort: Das Hobby zum Beruf machen. Dozenten arbeiten meist um die Interessensgebiete herum, die ihnen besonders am Herzen liegen. Dies sagt schon einiges über die Motivation für den Dozentenberuf aus: Wer im eigenen Interessenbereich arbeitet, fühlt sich wohl in seinem Job und betreibt ihn mit Herzblut.

Als Dozent kann man gutes Geld verdienen. Die Bezahlungen sind in den verschiedenen Fachgebieten sehr unterschiedlich. Aber auch in schlechter bezahlten Bereichen wie Sport oder dem gesamten sozialen Bereich, können Sie als Dozent Ihren Lebensunterhalt verdienen. Sie müssen es nur richtig anstellen.

Wenn Sie sich in Lifestylethemen auskennen, betriebliche Fortbildungen in Wirtschaft oder Management anbieten oder IT-Wissen sehr gut vermitteln können, werden Sie als freiberuflicher Dozent sehr gute Honorare erzielen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Dozent zu werden?

Unterricht

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Sehr gutes Fachwissen im Themenbereich der eigenen Dozententätigkeit ist eine wichtige Voraussetzung. Dabei ist es für die Bewerbung bei einem Bildungsträger hilfreich, dieses Fachwissen durch Zeugnisse, Diplome oder Zertifikate nachzuweisen. Allerdings ist das in der Dozententätigkeit kein Muss.

Auch mit beruflicher Erfahrung, Ihrem großem Können und selbstbewussten Auftreten können Sie Auftraggeber von sich überzeugen. Freie Bildungsträger haben große Freiräume bei der Beurteilung der Eignung ihrer Dozenten. Das ist ein großer Unterschied zu Schulen oder Universitäten

Weitere wichtige Voraussetzungen für die Dozententätigkeit liegen im pädagogisch-didaktischen und im menschlichen Bereich. Wer Wissen oder Fähigkeiten vermitteln will, braucht ein pädagogisches Handwerkszeug.

Das muss nicht unbedingt an einer Schule oder Universität erworben sein. Es gibt Menschen mit einer natürlichen pädagogischen Begabung. Außerdem kann man in diesem Bereich durch Fortbildungen und Erfahrung viel lernen.

Für die Verhandlungen mit einem Träger ist es hilfreich, auf eine pädagogische Ausbildung verweisen zu können. Das kann eine universitäre Ausbildung sein oder eine Ausbildung an einer entsprechenden Fachschule, Meisterschule oder einer ähnlichen Einrichtung.

Pädagogischer Eignungsnachweis durch AEVO

Viele Dozenten erwerben die sogenannte AEVO, ein Zertifikat nach der Ausbildungs-Eignungsverordnung. Bei Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern kann man diese Prüfung ablegen.

Wer in der betrieblichen Ausbildung arbeitet und für Auszubildende zuständig ist, muss die AEVO besitzen. Sie kann ohne besondere Voraussetzungen erworben werden. Für Bildungsträger ist die AEVO ein gerngesehenes Zertifikat bei der Einstellung von Dozenten.

Es gibt auch Zertifikate anderer Träger, die aber über geringeres Ansehen verfügen, weil sie nicht auf einer gesetzlich vorgegebenen Grundlage beruhen.

Menschliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Dozententätigkeit

Starker Mann vor Tafel

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Wer mit Kursteilnehmern in Seminaren oder Workshops umgeht, muss über eine hohe Sozialkompetenz verfügen.

Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt Humor sind wichtige Eigenschaften eines Dozenten.

Einen guten Dozenten macht auch ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein aus, ohne überheblich zu wirken. Es ist schon gut, wenn man als Dozent ein etwas „dickes Fell“ hat.

Während die Gruppenmitglieder ihre Konflikte austragen können, muss ein Dozent immer weit genug über der Sache stehen. Sie sollten einen Konflikt schlichten können, ohne selbst Konfliktpartei zu werden. Wenn Sie doch einmal in einen Konflikt mit Teilnehmern geraten, brauchen Sie die Erfahrung, das zu erkennen. Sie sollten einen Ansprechpartner oder Supervisor haben, der Ihnen in so einer Situation zur Seite steht.

Manchmal gibt es Ansprechpartner direkt beim Bildungsträger. Verlassen Sie sich aber nicht darauf. Bei Problemen und Belastungen müssen Sie selbst Hilfe suchen können, auch um Ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

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Finanzamt und Dozententätigkeit

Schriftzug Finanzamt

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Die meisten Beschäftigungen als Dozent starten als Nebentätigkeit und viele bleiben dies auch. Nur ein Teil der freiberuflichen Dozenten macht diese Erwerbsquelle zum Hauptberuf. Aber egal ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich als Dozent arbeiten, als Lehrender sind Sie Freiberufler. Das heißt, Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden und sind auch nicht gewerbesteuerpflichtig.

Zudem können Sie Ihren Gewinn durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln und müssen keine Bilanz erstellen. Solange Sie mit Ihren Einkünften unter 17.500 Euro im Jahr bleiben, können Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Sie brauchen dann keine Umsatzsteuer abzuführen.

Einkommensteuerpflicht für die Dozententätigkeit

Allerdings zahlen Sie für Ihre Einkünfte Einkommensteuer. Sie müssen Ihren Verdienst in Form einer EÜR mit der Steuererklärung ans Finanzamt melden und zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Wenn Sie nur in geringem Umfang Einkünfte aus Dozententätigkeit haben, brauchen Sie diese nicht gesondert ans Finanzamt zu melden. Die Meldung mit der Steuererklärung reicht aus.

Sind größere Einnahmen zu erwarten, dann melden Sie die Tätigkeit ans Finanzamt. Sie bekommen dann einen “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Tätigkeit”. Daraus errechnet das Finanzamt Ihre vierteljährlichen Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer.

Es ist auch in Ihrem Sinne, diese zu bezahlen, sonst kann es bei der Steuererklärung ein böses Erwachen geben. Wenn Sie tatsächlich nennenswerte Einkünfte als Dozent erzielen, kommt sonst nämlich eine deftige Steuernachzahlung auf Sie zu.

Steuerfreie Übungsleiterpauschale als Dozent

Unter bestimmten Umständen können Sie als Dozent auch die steuerfreie Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Sie ermöglicht steuerfreie Einkünfte bis zu 2.400 Euro im Jahr.

Sie kommt allerdings nur zum Tragen, wenn Sie bei einem eingetragenen Verein oder einer öffentlich-rechtlichen Institution tätig sind. Solche Institutionen sind Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen, Städte, Gemeinden oder Kirchen. Gängigstes Beispiel für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale ist der Trainer bei einem eingetragenen Sportverein.

Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für Dozenten

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Als fest angestellter Dozent bei einem Träger sind Sie über den Arbeitgeber sozialversichert. Selbständige sind für die Sozialversicherungen meist selbst verantwortlich.

Erzielen Sie Ihr Haupteinkommen aus der Dozententätigkeit, müssen Sie für die Versicherung im Krankheitsfall und die Arbeitslosigkeit mit eigenen Mitteln vorsorgen. Ausnahme für Dozenten ist die Rentenversicherung, denn hier besteht meist Versicherungspflicht.

Arbeitslosenversicherung für Dozenten

Wenn Sie fest angestellt sind und die Dozententätigkeit nur eine Nebentätigkeit ist, dann sind Sie über Ihren Haupt-Job arbeitslosenversichert. Wenn aber die Arbeit als freiberuflicher Dozent Ihre Haupttätigkeit ist, dann haben Sie keine Absicherung bei Arbeitslosigkeit.

Für den Fall, dass Sie Ihrer Tätigkeit durch Krankheit oder Unfall nicht mehr nachkommen können, ist es sinnvoll, eine Arbeitsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen.

Für den Fall einer Flaute durch ausbleibende Aufträge gilt es selber eine Reserve anzusparen. Diese muss so lange ausreichen, bis Sie wieder neue Aufträge akquiriert oder Sie sich anderweitig neu orientiert haben.

Die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit als freiberuflicher Dozent ist eine breite Aufstellung. Das gilt sowohl für die Themen, die Sie als Dozent anbieten können, wie auch bei den Vertriebswegen, die Sie als Dozent beschreiten. Soll heißen: Für einen freiberuflichen Dozenten ist es nicht gut, ausschließlich mit einem oder wenigen Anbietern zusammenzuarbeiten.

Neben einer drohenden Scheinselbständigkeit ist damit die Gefahr einer Auftragsflaute bei Ausfall des Anbieters zu befürchten. Das kann immer passieren, denn ein kommerzieller Träger kann Pleite gehen. Bei einem öffentlichen Anbieter wie Volkshochschulen oder Kirchen kann ein Wechsel in der Leitung dazu führen, dass der vom Dozenten angebotene Bereich nicht mehr bedient wird.

Auch die Anmeldung bei einem Dozentenportal im Internet wie “dozentenpool24” hilft dabei, Auftragsflauten zu vermeiden.

Krankenversicherung für freiberufliche Dozenten

Die Krankenversicherung können Sie als freiwillig Versicherter bei einer gesetzlichen Kasse abschließen. Sie sind dann allerdings für den kompletten Beitrag zuständig, da kein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Oder Sie versichern sich bei einer privaten Krankenkasse, was bei höheren Einkommen vor allem für jüngere Leute Sinn machen kann.

Rentenversicherung für eine freiberufliche Dozententätigkeit

Auch für das Alter müssen Selbständige normalerweise eigenverantwortlich vorsorgen. Hier gibt es für Dozenten eine Ausnahme, denn sie fallen als Lehrpersonen in den allermeisten Fällen unter die Rentenversicherungspflicht.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine private Rentenversicherung abschließen, in die Sie regelmäßig Beiträge einzahlen. Auf diese Weise sichern Sie Ihren Lebensstandard im Alter.

Eine Ausnahme gibt es noch. Wer im Bereich Publizistik oder Kunst lehrt, kann unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken- und rentenversichert werden. Dies wird durch eine Einzelfallprüfung der KSK überprüft. Wer diese Möglichkeit hat, sollte sie nutzen. Eine Kranken- und Rentenversicherung über die KSK ist deutlich günstiger als die anderen Varianten.

Freiberuflich, selbständig, scheinselbständig – ja was denn nun?

Gewerbe oder freiberuflich

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Über kaum einen anderen Punkt gibt es bei der Dozententätigkeit so viele Fragen und Unsicherheiten wie über den Arbeitsstatus.

Dabei ist es nicht schwierig: Sind Sie als Dozent nicht fest angestellt, dann sind Sie selbständig und als Dozent damit Freiberufler.

Die Freiberuflichkeit ist eine Art privilegierte Selbständigkeit, wie sie auch Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte ausüben. Sie brauchen als Freiberufler kein Gewerbe anzumelden, um Ihrer Tätigkeit nachgehen zu dürfen und sind daher auch nicht gewerbesteuerpflichtig.

Die steuerlichen Vorteile der Freiberuflichkeit wurden oben unter dem Punkt Finanzamt schon kurz erläutert. Und noch einmal sei erwähnt: Unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich als Dozent tätig sind, Ihre Einkünfte fallen unter die Einkommenssteuer. Sie sind in der Einkommenssteuererklärung unter der Rubrik “Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit” anzugeben.

Die Frage nach der Scheinselbständigkeit von Dozenten

Auch die Frage, ob womöglich eine Scheinselbständigkeit vorliegt, beunruhigt viele angehende, freiberufliche Dozenten. Dabei ist auch hier die Sachlage nicht schwierig:

Scheinselbständig ist nur, wer fast ausschließlich von einem Auftraggeber abhängig ist und seiner Weisungsbefugnis unterliegt, von ihm aber unter Umgehung der Sozialversicherungspflicht bezahlt wird.

Um eine Scheinselbständigkeit sicher zu vermeiden, muss im Kalenderjahr mehr als ein Sechstel der Aufträge von anderen Auftraggebern kommen. Dozentenportale wie „dozentenpool24“ helfen dabei, Auftraggeber für das eventuell fehlende Sechstel zu finden.

Hier einige weitere Punkte, die für echte Selbständigkeit sprechen:

  • Honorarverträge werden semesterweise nach Bedarf geschlossen
  • Honorar wird pro gehaltener Unterrichtsstunde gezahlt, eine Entschädigung für Unterrichtsausfall gibt es nicht
  • Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kein Urlaubsanspruch
  • Die Teilnahme an Konferenzen ist nicht Bestandteil des Honorarvertrags. Unter Umständen wird dafür ein Zusatzhonorar gezahlt.
  • Es besteht keine Verpflichtung, Vertretungsstunden zu halten
  • Eventuelle Vertretungen regeln die Dozenten untereinander
  • Der Träger kann den Unterricht ohne Absprache mit dem Dozenten nicht zeitlich oder räumlich verlegen
  • Nur wenn sich genügend Teilnehmer anmelden, findet ein Kurs statt

Sollten trotzdem Unsicherheiten bestehen, können Sie eine Statusabfrage bei der Rentenversicherung anfordern. Dabei wird geklärt, ob eine Sozialversicherungspflicht über die Rentenversicherung hinaus besteht.

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Wie komme ich als freiberuflicher Dozent an Aufträge?

Ordner für Aufträge

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Die häufigste Art der Auftragsakquise für eine Dozententätigkeit ist auch in Zeiten des Internets immer noch die Direktbewerbung bei Bildungsträgern. Die Adressen hierfür können Sie in gedruckten Branchenverzeichnissen oder direkt im Internet raussuchen. In Zeitungen gibt es neben den Stellenangeboten oft einen Weiterbildungsbereich mit Angeboten von Bildungsträgern.

Recherchieren Sie Adressen von Bildungsträgern, die in Ihrem gewünschten Umkreis liegen. Dann gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Vorgehensweise:

  1. Erstellen Sie Ihr Angebots-Profil. Schicken Sie es an alle Bildungseinrichtungen, die zu Ihrem Angebot passen.
  2. Recherchieren Sie auf der Internetseite oder in Broschüren der Bildungsträger deren Angebot. Auch offene Stellen werden dort oftmals veröffentlicht und Sie können entscheiden, ob Sie sich auf eine solche Stelle direkt bewerben.
    Ansonsten entwickeln Sie aus dem eigenen Profil ein Angebot, das gut zum Programm des Trägers passt. Dieses schicken sie dann direkt an den zuständigen Ansprechpartner des Trägers.

Die zweite Variante ist erfolgversprechender, allerdings auch mit erheblich mehr Aufwand verbunden. Zudem werden “Zufallstreffer” ausgeschlossen. Vielleicht ist Ihr Angebot ja so gut, dass ein Träger darauf anspricht, obwohl er so etwas bisher noch nicht im Programm hatte.

Am erfolgversprechendsten ist es deshalb, beide Varianten zu kombinieren. Wo ich über gute Informationen verfüge, gute Chancen sehe, dorthin schicke ich ein maßgeschneidertes Angebot. Wo nicht, da landet mein aussagekräftiges, allgemeines Profil.

Auftragsakquise über Vermittlungsagenturen oder Datenbanken für Dozenten

Es gibt verschiedene manuelle Vermittlungsagenturen, die sich auf die Vermittlung von Dozenten und Auftraggebern spezialisiert haben. Die Agenturen sind regional oder bundesweit sowie branchenspezifisch oder übergreifend tätig. Sie sind in der Lage, sehr individuell zu arbeiten, was sich natürlich auch im Preis, sprich der Vermittlungsgebühr, niederschlägt.

Datenbanken mit automatischer Vermittlung funktionieren ohne persönliche Betreuung, dafür sehr schnell und preiswert. Die größte Dozentendatenbank mit über 12.000 Dozenten und 6.000 Auftraggebern ist der “dozentenpool24”. Die Registration ist kostenlos und es gibt keine Monatsgebühr.

Nicht zu vergessen, die gute alte Mundpropaganda

Die beste, einfachste und mit am wenigsten Aufwand verbundene Möglichkeit zur Auftragsakquise ist und bleibt die Mundpropaganda. Was Sie dafür als Dozent tun müssen? Ganz einfach, liefern Sie erstklassige Arbeit ab. Dann werden sich Ihre Leistungen schnell herumsprechen und Sie brauchen kaum noch Aufträge selbst zu akquirieren. Die Auftraggeber melden sich dann bei Ihnen, weil sie wissen, dass Sie ein guter Dozent sind.

Die Tätigkeit als nebenberuflicher Dozent

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Die nebenberufliche Dozententätigkeit wurde schon erwähnt. Der größte Unterschied zur hauptberuflichen Tätigkeit ist, dass Sie sich keine Sorgen um den gesamten Bereich Sozialversicherung machen müssen. Sie sind in Ihrem Haupt-Job sozialversichert. Es können zwar auch in der nebenberuflichen Tätigkeit Versicherungspflichten entstehen, aber dazu müssen Sie schon größere Nebeneinnahmen erzielen.

Als Beamter müssen Sie sich Nebentätigkeiten vom Dienstherrn genehmigen lassen, als Angestellter im öffentlichen Dienst brauchen Sie Ihre Nebentätigkeit nur anzuzeigen.

Sind Sie in der freien Wirtschaft tätig, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht einmal über Ihre Nebentätigkeit informieren. Allerdings gilt das Konkurrenzverbot. Das heißt, Sie dürfen nicht die gleichen Leistungen als Selbständiger anbieten, die Sie auch für Ihren Arbeitgeber erledigen. Außerdem darf Ihre Nebentätigkeit Ihre berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigen.

Der Spezialfall Student als Dozent

Manche Studenten unterrichten schon während ihrer Studienzeit ihr Studienfach als Dozent bei einem freien Träger, einer Nachhilfeorganisation oder einer Volkshochschule.

Bleibt der Verdienst als Freiberufler unter der Grenze von 405 Euro im Monat ändert sich nichts. Es entsteht keine Rentenversicherungspflicht, die Krankenversicherung kann in der Familienversicherung verbleiben und auch Einkommenssteuer fällt nicht an.

Über 405 Euro durchschnittlichem Monatsverdienst aus selbständiger Tätigkeit kann ein Student nicht in der Familienversicherung bleiben. Er muss in die studentische Pflichtversicherung der Krankenkasse mit höherem Beitrag wechseln.

Über 450 Euro entsteht Rentenversicherungspflicht. Ab einem Jahreseinkommen über 8.724 Euro fällt Einkommenssteuer an.

Wie oben schon beschrieben ist bei öffentlichen Anbietern wie der Volkshochschule auch die Übungsleiterpauschale zu beachten. Die können Sie auch als Student in Anspruch nehmen.

Wichtig ist, Finanzamt, Renten- und Krankenversicherung über die selbständige Tätigkeit zu informieren und den Status klären zu lassen. So können Sie auch als Student eventuelle, teure Nachzahlungen vermeiden und die Kosten bei einem bestimmten Verdienst zuverlässig abschätzen.

Fazit

Los geht's

© Robert Kneschke

Es gibt viele Möglichkeiten, langsam in eine nebenberufliche Tätigkeit als Dozent einzusteigen. Wer einige wichtige Grundlagen beachtet, kann die Dozententätigkeit auch zum Haupterwerb ausbauen. Lassen Sie sich dabei nicht von angeblichen bürokratischen Hindernissen abschrecken. Wenn Sie sich gut informieren, nehmen Sie alle diese Hürden problemlos.

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